Der KJR Roth will mit seinem umfangreichen Geräte-Pool v.a. die Kinder- und Jugendarbeit der Verbände und Vereine im Landkreis bei ihren Veranstaltungen und Festivitäten unterstützen.
Die Gerätschaften werden zudem für KJR-eigene Angebote genutzt und stehen nachrangig auch Privatpersonen zur Verfügung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Gerätschaften und Materialien sorgfältig zu behandeln sind.
Bei der Nutzung entstandene Schäden sind sofort zu melden. Schuldhaft verursachte Schäden müssen gegen Neuwert ersetzt werden!
Betreuung und Aufsichtpflicht bei der Nutzung entliehener Geräte obliegen ausschließlich dem Entleiher. Überprüfen Sie, ob Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben!
Verleihzeiten: Montag und Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr (in den Sommermonaten: ab Mai bis Mitte September)
Montag 15.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr (ab Mitte September bis April in den Wintermonaten)
Hygienekonzept zu Publikumsverkehr und Verleih:
Die Vorgaben der jeweils aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist grundlegend verbindlich.
Grundsätzlich gelten für die KJR-Geschäftsstelle folgende Regelungen zum Publikumsverkehr:
- Die KJR-Geschäftsstelle darf nur nach Vorankündigung betreten werden.
- Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen.
- Zutritt wird nur einzelnen Personen gewährt. Weitere Besucher müssen vor der Geschäftsstelle warten.
- Besucher*innen müssen einen Mund-Nasenschutz tragen und sich vor dem Publikumsbüro die Hände desinfizieren.
- Der Zutritt ist nur mit Einwilligung zur Erfassung von Kontaktdaten erlaubt, die einen Monat aufbewahrt werden müssen.
Zusätzliche Regelungen zum Ablauf bei Verleihvorgängen:
- Es gelten zunächst die o.g. Regelungen.
- Entleiher müssen den Entleihschein vor dem Empfang mit einem vorgehaltenen desinfizierten Stift unterschreiben. Sie bekommen eine vorgefertigte Kopie mit.
- Beim Verleihvorgang ist möglichst zu vermeiden, dass KJR-Mitarbeiter*innen und Kunden die Verleihmaterialien gemeinsam berühren. Wenn doch, haben die KJR-Mitarbeiter*innen Handschuhe zu tragen.
- Nach Rücknahme des verliehenen Materials wird dieses mindestens 3 Tage aus dem Verleih genommen. Erfolgt der nächste Verleih zeitnäher, muss es gereinigt werden.
- Für den Verleih von Fahrzeugen gilt: Unterschrift des Verleihscheins wie oben,
Die Fahrzeugmappe wird vorab bereit gelegt. In den Fahrzeugen befinden sich Desinfektionsmittel bzw -materialien.
Der/die Entleiher*in ist verpflichtet, vor Fahrtantritt die Kontaktflächen zu reinigen!
14.07.2020