Unterlagen: Vereinbarung nach § 72a SGB VIII
zwischen Landkreis Roth und freiem Träger (Vereine, Jugendorganisationen, Pfarreien, Gemeinden):

NÖTIG WENN NOCH KEINE VEREINBARUNG ABGESCHLOSSEN WORDEN IST!
Bestätigung einer bereits vorliegenden Vereinbarung (nach 3 Jahren):

(Wenn die Vereinbarung bereits abgeschlossen und vorgelegt worden ist, genügt das!)
Unterlagen zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses:
Übersicht über den Ablauf der Handhabung von erweiterten Führungszeugnissen für ehrenamtliche BetreuerInnen:

Bestätigung des/r Vereins über Notwendigkeit der Antragstellung in Verbindung Beantragung der Kostenbefreiung:

Liste für Vermerke bei den Vereinen/Jugendorganisationen über Vorlage der Bestätigungen der Gemeinden: 
(Am besten probehalber ein abgelaufenes Gültigkeitsdatum eintragen, dann springt das grüne Feld auf Rot!)
Liste zur Einordnung der Notwendigkeit von Führungszeugnissen: 
Verhaltungstipps zur Vermeidung von Gefährdungssituationen: 
(Möglicherweise müssen die Dokumente zuerst abgespeichert und dann geöffnet werden!)